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Text/Inhalt:

Bild: Wohnraum
Stand: 22.06.2010

Energetische Modernisierung von Mietwohnungen

Ziel der Förderung
Energetische Modernisierung von bestehenden älteren Mietwohnungen für Wohnungssuchende mit niedrigem Einkommen.

Zielgruppe
Antragsteller bei der zuständigen Wohnraumförderungsstelle ist der Investor.

Was wird wie gefördert?
Es wird ein zinsloses, ab dem 16. Jahr marktüblich verzinstes Darlehen von bis zu 40 % der Kosten, höchstens im Umfang für ein vergleichbares Neubauvorhaben gewährt.

Wo stellen Sie den Antrag?
Antragsformulare und weitere Informationen erhalten Sie bei der für den Bauort zuständigen Wohnraumförderungsstelle (Landkreis, Stadt bzw. Gemeinde). Dort reichen Sie auch den Förderantrag ein.

Unterlagen zum Download

Zusatzinformation:

Förderberatung
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