
Ziel der Förderung
Konzeptionelle Beratung, begleitendes Coaching oder Moderation der Veränderungsprozesse zur Planung und Begleitung der Unternehmensnachfolge sollen helfen, Unternehmen reibungslos zu übergeben, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu sichern und damit Arbeitsplätze zu erhalten.
Zielgruppe
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen (KMU) entsprechend der jeweiligen Definition der EU und Angehörige Freier Berufe mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen mit dem Ziel der Nachfolgeplanung.
Von der Förderung ausgenommen sind Angehörige der freien Berufe, die als Unternehmens- oder Wirtschaftsberater, als Finanzdienstleister, als Versicherungs-vertreter oder -makler, als Wirtschaftsprüfer, als Steuerberater oder als vereidigter Buchprüfer tätig sind oder werden wollen.
Was wird wie gefördert?
Gefördert werden die Ausgaben, die dem Antragsteller für eine konzeptionelle, begleitende oder moderierende Beratung zur Planung und Durchführung seiner Unternehmensübergabe entstehen.
Die Ausgaben für die Erstellung eines Wertgutachtens des Unternehmens sind förderfähig, soweit bereits eine Nachfolgeberatung nach dieser Richtlinie in Anspruch genommen wurde oder die Erstellung des Wertgutachtens in eine Nachfolgeberatung integriert ist.
Die Förderung der Unternehmensbewertung ist grundsätzlich nur einmal je Unternehmen möglich.
Nicht gefördert werden Beratungen, die sich überwiegend auf Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen beziehen, ferner Gutachten, Prüfungen, Architektur- und sonstige Planungen sowie gezielte Akquisitions- und Vermittlungstätigkeiten.
Der Zuschuss beträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 400 Euro je Tagewerk, inkl. Auslagen und Reisekosten, ohne Umsatzsteuer. Die Förderung umfasst mindestens 7 Tagewerke, im Konvergenzgebiet mindestens 5 Tagewerke, höchstens 25 Tagewerke.
Eine Förderung aus einem der Beratungsfelder der Beratungsrichtlinie 2009 (Außenwirtschaftsberatung, Beteiligungsberatung, Designberatung, Marketingberatung, Nachfolgeberatung und Personalentwicklungsberatung) kann grundsätzlich je Unternehmen einmal innerhalb von zwei Jahren gewährt werden.
Wo stellen Sie den Antrag?
Stellen Sie Beratungsbedarf fest, wählen Sie einen für diesen Beratungsbedarf geeigneten Berater aus der NBank-KfW-Beraterbörse aus, schließen mit ihm eine Beratungsvereinbarung mit auflösender Bedingung und stellen anschließend einen Antrag bei der NBank.
Bitte achten Sie bei der Antragstellung darauf, dass sowohl der Antragsvordruck als auch die Beratungsvereinbarung dem aktuellen Stand entsprechen. Zu erkennen ist dies auf dem Formular jeweils am linken unteren Rand.
Die Antragsunterlagen müssen der NBank spätestens vier Wochen vor dem geplanten Beratungsbeginn vorgelegt werden. Mit der Beratung darf erst nach Eingang des Bewilligungsbescheids der NBank begonnen werden.
Unterlagen zum Download