Zielgruppenauswahl für Förderprogramme:

  • Unternehmen
  • Privatpersonen
  • Öffentliche Einrichtungen

Text/Inhalt:

Bild: Wirtschaft
Stand: 28.10.2009

Energieeffizienzberatung

Ziel der Förderung
Durch qualifizierte Beratung sollen Schwachstellen bei der effizienten Energieverwendung aufgezeigt und Vorschläge bzw. konkrete Maßnahmenpläne für energie- und kostensparende Verbesserungen gemacht werden.

Zielgruppe
Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und freiberuflich Tätige.

Was wird wie gefördert?
Zuschuss zu den Ausgaben für eine (ein- bis zweitägige) Initialberatung in Höhe von 80% des förderfähigen Tageshonorars (maximal 640 Euro pro Tag); maximale Bemessungsgrundlage von 1.600 Euro. Zuschuss für eine Detailberatung in Höhe von 60% des förderfähigen Tageshonoras (maximal 480 Euro pro Tag); maximale Bemessungsgrundlage von 8.000 Euro.

Wo stellen Sie den Antrag?
Der Unternehmer stellt sein Vorhaben in einem persönlichen Gespräch, mindestens in Form eines Telefonats, bei der NBank vor. 
 
Anträge auf die Gewährung eines Zuschusses sind vor Abschluss des Beratungsvertrages online auf der Internetseite der KfW auszufüllen und in Papierform unterschrieben an die NBank zu richten. Sofern alle Fördervoraussetzungen erfüllt sind, leitet die NBank den Antrag an die KfW weiter. Die KfW entscheidet über die Gewährung des Zuschusses.

Nach Zugang der Zusage obliegt dem Unternehmer die Auswahl des Beraters
aus der  KfW-Beraterbörse.

Direkt zur Antragstellung

Unterlagen zum Download

Zusatzinformation:

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