
Zielgruppe
Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle kleinen und mittleren Unternehmen (Definition gem. Koordinierungsrahmen) der gewerblichen Wirtschaft und Betriebe des Fremdenverkehrsgewerbes mit überwiegend überregionalem Absatz.
Was wird wie gefördert?
Gefördert werden Investitionen, wenn durch sie zusätzliche Einkommensquellen in der Region geschaffen werden, durch die das Gesamteinkommen der Region unmittelbar und auf Dauer nicht unwesentlich erhöht wird. Mit den Investitionsvorhaben müssen in den Fördergebieten neue Dauerarbeitsplätze geschaffen werden. Zu den förderfähigen Investitionen gehören:
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die konkreten Investitionshilfen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" orientieren sich an den landespolitischen Kriterien in Niedersachsen.
Wo stellen Sie den Antrag?
Förderanträge sind über die Förderberatung in den jeweiligen Geschäftsstellen der NBank in Braunschweig, Hannover, Lüneburg, Oldenburg und Osnabrück einzureichen. Vor Beginn des Investitionsvorhabens muss die NBank schriftlich bestätigen, dass die Fördervoraussetzungen dem Grunde nach erfüllt sind. Die Bewertung und Priorisierung der Anträge erfolgt auf der Basis von Qualitätskriterien. Dazu zählt u.a. die Zahl der geschaffenen Dauerarbeitsplätze. Um dem Grunde nach eine Bewilligung bekommen zu können, ist eine Mindestpunktzahl von 190 Punkten erforderlich. Einen Rechtsanspruch auf Förderung gibt es nicht.
Bitte beachten Sie, dass Anträge für die Frühjahrseinplanung bis zum 1. März 2012 und für die Herbsteinplanung bis zum 1. August 2012 vollständig bei der NBank eingereicht werden müssen.
Weitere Hinweise/Informationen
Hinweise zum EU-Emblem
Hinweise zum Vergaberecht
Unterlagen zum Download