
Zielgruppe
Kleine und mittlere Unternehmen mit Innovations- bzw. Kooperationsprojekten.
Die Betriebsstätte, in welcher die Innovationsassistentin bzw. der Innovationsassistent seinen/ihren Arbeitsplatz hat, muss in Niedersachsen liegen.
Was wird wie gefördert?
Gefördert wird die Beschäftigung von Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen als Innovationsassistentinnen und Innovationsassistenten zur Bearbeitung von Innovationsprojekten oder Kooperationsprojekten in kleinen und mittleren Unternehmen.
Der Zuschuss beträgt bis zu 50 % der Bruttomonatsvergütung, max. jedoch 1.000 Euro je Innovationsassistentin bzw. Innovationsassistent für jeden vollen Beschäftigungsmonat. Er wird für höchstens 12 Monate gewährt.
Die Anträge werden nach Antragseingang und Bewertung anhand der Qualitätskriterien bewilligt.
Wo stellen Sie den Antrag?
Der Antrag auf Förderung ist bei der NBank einzureichen.
Die Antragsunterlagen müssen der NBank spätestens vier Wochen vor dem geplanten Maßnahmebeginn vorgelegt werden.
Mit der Maßnahme darf erst nach Erteilung des Zuwendungsbescheides, ggf. nach Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns, begonnen werden. Als Beginn der Maßnahme zählt auch der Abschluss eines Arbeitsvertrages mit der Innovationsassistentin/ dem Innovationsassistenten.
Unterlagen zum Download