Zielgruppenauswahl für Förderprogramme:

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  • Privatpersonen
  • Öffentliche Einrichtungen

Text/Inhalt:

Bild: Wirtschaft
Stand: 16.08.2011

Personalentwicklungsberatung

Die Personalentwicklungsberatung ist ein Beratungsfeld der "Beratungsrichtlinie 2009", mit welchem die NBank und das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr die Förderung auf aktuelle Problemlagen mittelständischer Unternehmen konzentriert.

Ziel der Förderung
Begleitende und/oder konzeptionelle Beratung zur Personalentwicklung soll helfen, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) zu verbessern.
 
Zielgruppe
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen (KMU) entsprechend der jeweiligen Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen.

Von der Förderung ausgenommen sind Angehörige der freien Berufe, die als Unternehmens- oder Wirtschaftsberater, als Finanzdienstleister, als Versicherungsvertreter oder -makler, als Wirtschaftsprüfer, als Steuerberater oder als vereidigter Buchprüfer tätig sind oder werden wollen.

Was wird wie gefördert?
Gefördert werden die Ausgaben, die dem Antragsteller für eine begleitende oder konzeptionelle Beratung in folgenden Bereichen entstehen:

- systematische Erfassung des betrieblichen Weiterbildungsbedarfs
- Erarbeitung von betrieblichen Konzepten zur Umsetzung von Weiterbildungsmaßnahmen 
- Unterstützung der Betriebe bei der fachlichen und administrativen Begleitung  des 
  Personalentwicklungsprozesses

Der Zuschuss beträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 400 Euro je Tagewerk, inkl. Auslagen und Reisekosten, ohne Umsatzsteuer. Die Förderung umfasst mindestens 7 Tagewerke, im Konvergenzgebiet mindestens 5 Tagewerke, höchstens 25 Tagewerke.

Eine Förderung aus einem der Beratungsfelder der Beratungsrichtlinie 2009 (Außenwirtschaftsberatung, Beteiligungsberatung, Designberatung, Marketingberatung, Nachfolgeberatung und Personalentwicklungsberatung) kann grundsätzlich je Unternehmen einmal innerhalb von zwei Jahren gewährt werden.

Wo stellen Sie den Antrag?
Stellen Sie Beratungsbedarf fest, wählen Sie einen für diesen Beratungsbedarf geeigneten Berater aus der NBank-KfW-Beraterbörse aus, schließen mit ihm eine Beratungsvereinbarung mit auflösender Bedingung und stellen anschließend einen Antrag bei der NBank.

Zur Beraterbörse

Bitte achten Sie bei der Antragstellung darauf, dass sowohl der Antragsvordruck als auch die Beratungsvereinbarung dem aktuellen Stand entsprechen. Zu erkennen ist dies auf dem Formular jeweils am linken unteren Rand.

Die Antragsunterlagen müssen der NBank spätestens vier Wochen vor dem geplanten Beratungsbeginn vorgelegt werden. Mit der Beratung darf erst nach Eingang des Bewilligungsbescheids der NBank begonnen werden. 

Unterlagen zum Download

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Dieses Programm wird mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung gefördert Europa fördert Niedersachsen

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