
Ziel der Förderung
Ziel der Förderung ist die Zusammenarbeit von Unternehmen, insbesondere KMU, Forschungseinrichtungen und weiteren wirtschaftsnahen Einrichtungen in Form von Innovationsnetzwerken. Eine intensivere Zusammenarbeit der Wirtschaft untereinander und mit der Wissenschaft soll die vorhandenen Potenziale stärken und die Wettbewerbsfähigkeit der Regionen erhöhen.
Zielgruppe
Antragsberechtigt ist der Träger des Innovationsnetzwerkes, der eine juristische Person, eine Forschungseinrichtung oder eine kommunale Gebietskörperschaft aus Niedersachsen sein kann.
Was wird wie gefördert?
Aktivitäten des Netzwerkmanagements z. B.
• Informationsveranstaltungen,
• Vermittlung von Kooperationspartnern,
• Öffentlichkeitsarbeit,
• Aufbau eines Informationsnetzwerkes zwischen Unternehmen,
• Anstoßen von gemeinsamen Projekten zwischen Partnern sowie
• Einbindung externen Wissens in den Innovationsprozess der Unternehmen.
Gefördert werden die beim Träger anfallenden Ausgaben zum Aufbau überbetrieblicher Strukturen und zur Durchführung des Netzwerk-Managements (Personal- und Sachausgaben). Investitionen und betriebliche Aufwendungen von beteiligten Unternehmen sind nicht förderfähig.
Die Zuwendung wird aus den Regionalisierten Teilbudgets der Landkreise bzw. kreisfreien Städte finanziert. Sie wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen der Projektförderung als Anteilsfinanzierung gewährt. Im Rahmen der Antragstellung müssen die Kommunen bestätigen, dass eine Finanzierung aus den Regionalisierten Teilbudgets sowie die Kofinanzierung aus kommunalen Mitteln übernommen wird.
Wo stellen Sie den Antrag?
Förderanträge müssen vor Beginn des Vorhabens bei der NBank gestellt werden. Der vorzeitige Maßnahmebeginn muss in jedem Fall bei der NBank beantragt werden.
Unterlagen zum Download