
Zielgruppe
Antragberechtigt sind kleine und mittlere Handwerksunternehmen, die ihren Betriebssitz in Niedersachsen haben.
Was wird wie gefördert
1. Forschungs- und Entwicklungsarbeiten für ein verwertbares neues oder neuartiges Produkt, Produktionsverfahren oder eine verwertbare neue neuartige Dienstleistung sowie Vorhaben für Absatzsteigerungen durch verbesserte Vermarktungsmöglichkeiten
Darunter fallen u.a. Entwicklungsarbeiten bei der Übernahme von Techniken in einen anderen Produktionsmaßstab, zur Anpassung bestehender Erzeugnisse in einem anderen oder neuen Anwendungsbereich und zur Anpassung von Fertigungsverfahren sowie Produkt- und Dienstleistungsdesign.
2. Entwicklung und Erprobung innovativer technischer und organisatorischer Kooperationsmodelle
Wo stellen Sie den Antrag
Zur Antragstellung und -beratung wenden Sie sich bitte zunächst an den Beauftragten für Innovation und Technologie in Ihrer Handwerkskammer.
Hinweise zum EU-Emblem
Hinweise zum Vergaberecht
Unterlagen zum Download