Zielgruppenauswahl für Förderprogramme:

  • Unternehmen
  • Privatpersonen
  • Öffentliche Einrichtungen

Text/Inhalt:

Bild: Wirtschaft
Stand: 27.07.2010

Designberatung

Die Designberatung ist ein Beratungsfeld der "Beratungsrichtlinie 2007", mit welchem die NBank und das Niedersächsische Ministerium für Wirtschft, Arbeit und Verkehr die Förderung auf aktuelle Problemlagen mittelständischer Unternehmen konzentriert.

Ziel der Förderung
Begleitende und/oder konzeptionelle Beratung zum Design von Produkten und Dienstleistungen soll helfen, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe zu verbessern.

Zielgruppe
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen (KMU) entsprechend der jeweiligen Definition der EU und Angehörige Freier Berufe mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen in der Phase des Unternehmenswachstums und der Bestandssicherung.

Von der Förderung ausgenommen sind Angehörige der freien Berufe, die als Unternehmens- oder Wirtschaftsberater, als Finanzdienstleister, als Versicherungs-vertreter oder -makler, als Wirtschaftsprüfer, als Steuerberater oder als vereidigter Buchprüfer tätig sind oder werden wollen.

Was wird wie gefördert?
Gefördert werden die Ausgaben, die dem Antragsteller für eine begleitende oder konzeptionelle Beratung in folgenden Designdisziplinen entstehen:

  • Corporate Design zur (Weiter-) Entwicklung des Erscheinungsbildes eines Unternehmens,
  • Produkt- und Dienstleistungsdesign zur Entwicklung neuer und Optimierung vorhandener Produkte und Dienstleistungen,
  • Kommunikations- und Grafikdesign zur Gestaltung von visuellen Inhalten in verschiedenen Medien,
  • Innenarchitektur zur Planung und Gestaltung von Innenräumen des Unternehmens,
  • Architektur zur Planung und Gestaltung von Gebäuden des Unternehmens.

Dabei geht es insbesondere um die Förderung des Universal Design, d. h. um marktfähige, flexible und einfache Produkte und Dienstleistungen für möglichst breite Kundengruppen.

Der Zuschuss beträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 400 Euro je Tagewerk, inkl. Auslagen und Reisekosten, ohne Umsatzsteuer. Die Förderung umfasst mindestens 7 Tagewerke, im Konvergenzgebiet mindestens 5 Tagewerke, höchstens 25 Tagewerke.

Diese Förderung der Designberatung auf Grundlage der Beratungsrichtlinie 2007 umfasst maximal je Unternehmen 25 Tagewerke, die auch auf mehrere Anträge aufgeteilt werden können.

Eine Förderung aus einem der Beratungsfelder der Beratungsrichtlinie 2007 (Außenwirtschaftsberatung, Beteiligungsberatung, Designberatung, Marketingberatung, Nachfolgeberatung und Personalentwicklungsberatung) kann grundsätzlich je Unternehmen einmal innerhalb von zwei Jahren gewährt werden.

Bitte beachten Sie: Die Mittel für das RWB-Gebiet (Regionen Braunschweig, Hannover und Oldenburg) sind aktuell erschöpft. Sobald wieder Mittel zur Verfügung stehen, informieren wir Sie auf dieser Seite.

Im Konvergenzgebiet Lüneburg (Landkreise Celle, Cuxhaven, Harburg, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Osterholz, Rotenburg (Wümme), Soltau-Fallingbostel, Stade, Uelzen und Verden) stehen noch Mittel zur Verfügung.

Wo stellen Sie den Antrag?
Stellen Sie Beratungs- und Coachingbedarf fest, wählen Sie einen für diesen Beratungsbedarf geeigneten Berater aus der NBank-KfW-Beraterbörse aus, schließen mit ihm eine Beratungsvereinbarung mit auflösender Bedingung und stellen anschließend einen Antrag bei der NBank.

Zur Beraterbörse

Bitte achten Sie bei der Antragstellung darauf, dass sowohl der Antragsvordruck als auch die Beratungsvereinbarung dem aktuellen Stand entsprechen. Zu erkennen ist dies auf dem Formular jeweils am linken unteren Rand.

Die Antragsunterlagen müssen der NBank spätestens vier Wochen vor dem geplanten Beratungsbeginn vorgelegt werden.

Unterlagen zum Download

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Dieses Programm wird mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung gefördert Europa fördert Niedersachsen

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