Zielgruppenauswahl für Förderprogramme:

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  • Privatpersonen
  • Öffentliche Einrichtungen

Text/Inhalt:

Bild: Wirtschaft
Stand: 16.08.2011

Beteiligungsberatung

Die Beteiligungsberatung ist ein Beratungsfeld der "Beratungsrichtlinie 2009", mit welchem die NBank und das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr die Förderung auf aktuelle Problemlagen mittelständischer Unternehmen konzentriert.

Ziel der Förderung
Die Beratung zur Aufnahme von Beteiligungskapital soll helfen, wachstumsbedingte Finanzierungs- oder Eigenkapitallücken zu schließen, die Gründung oder auch die Unternehmensnachfolge zu finanzieren und damit die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu verbessern.

Zielgruppe
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen (KMU) entsprechend der jeweiligen Definition der EU und Angehörige Freier Berufe mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen in der Phase des Unternehmenswachstums, der Bestandssicherung oder der Unternehmensnachfolge.

Von der Förderung ausgenommen sind Angehörige der freien Berufe, die als Unternehmens- oder Wirtschaftsberater, als Finanzdienstleister, als Versicherungs-vertreter oder -makler, als Wirtschaftsprüfer, als Steuerberater oder als vereidigter Buchprüfer tätig sind oder werden wollen.

Was wird wie gefördert?
Gefördert werden die Ausgaben, die dem Antragsteller für eine begleitende oder konzeptionelle Beratung zur Aufnahme von Beteiligungskapital entstehen, dazu gehören neben dem Beratungshonorar auch Auslagen und Reisekosten, nicht jedoch die Umsatzsteuer.

Der Zuschuss beträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben je Tagewerk, höchstens jedoch 400 Euro je Tagewerk. Die Förderung umfasst mindestens 7 Tagewerke, im Konvergenzgebiet mindestens 5 Tagewerke, höchstens 25 Tagewerke.

Eine Förderung aus einem der Beratungsfelder der Beratungsrichtlinie 2009 (Außenwirtschaftsberatung, Beteiligungsberatung, Designberatung, Marketingberatung, Nachfolgeberatung und Personalentwicklungsberatung) kann grundsätzlich je Unternehmen einmal innerhalb von zwei Jahren gewährt werden.

Wo stellen Sie den Antrag?
Mit Unterstützung der Finanzierungsberatung der NBank bestimmen Sie den Beratungsbedarf, planen die Beteiligungskapitalsuche und stellen einen Antrag auf Förderung.

Ausgehend von dieser Bedarfsbestimmung wählen Sie einen für diesen Beratungsbedarf geeigneten Berater aus der NBank-KfW-Beraterbörse aus bzw. lassen sich von mehreren Beratern Angebote unterbreiten.

Zur Beraterbörse

Zur Antragstellung und -beratung wenden Sie sich bitte zunächst an unsere Finanzierungsberatung. Der Antrag ist vor Vertragsabschluss bei der NBank zu stellen. Dem Antrag ist eine Beratungsvereinbarung mit auflösender Bedingung beizufügen.

Bitte achten Sie bei der Antragstellung darauf, dass sowohl der Antragsvordruck als auch die Beratungsvereinbarung dem aktuellen Stand entsprechen. Zu erkennen ist dies auf dem Formular jeweils am linken unteren Rand.

Die Antragsunterlagen müssen der NBank spätestens vier Wochen vor dem geplanten Beratungsbeginn vorgelegt werden. Mit der Beratung darf erst nach Eingang des Bewilligungsbescheids der NBank begonnen werden.

Unterlagen zum Download

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Dieses Programm wird mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung gefördert Europa fördert Niedersachsen

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