
Zielgruppe
Kleine und mittlere Unternehmen mit Beratungsbedarf bis zu 5 Jahre nach Gründung bzw. Übernahme eines Unternehmens mit Sitz in Niedersachsen.
Gründer und Gründerinnen, die vorher arbeitslos waren und Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II oder SGB III) beziehen, erhalten eine besondere Förderung, die innerhalb des ersten Jahres nach der Gründung beantragt werden kann.
Was wird wie gefördert?
Zuschuss zu den Coachingkosten in Höhe von max. 50 % (Ziel RWB) bzw. 75 % (Ziel Konvergenz). Bemessungsgrundlage, d.h. max. Netto-Beraterhonorar 6.000 Euro.
Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit erhalten einen Zuschuss von 90 % des Beraterhonorars. Bemessungsgrundlage, d.h. max. Netto-Beraterhonorar 4.000 Euro.
Maximal förderfähiges Tageshonorar 800 Euro. Ein Tagewerk umfasst 8 Stunden.
Wo stellen Sie den Antrag?
Unternehmer mit Coachingbedarf werden von der NBank beraten und ihr Vorhaben fachlich und formal geprüft. Das Gespräch wird in der Regel vor Ort im Rahmen eines Beratungssprechtages, der regelmäßig bei den Kammern an verschiedenen Standorten statt findet, durchgeführt.
Nach erfolgreicher Präsentation und positiver Beurteilung des Vorhabens erfolgt durch die NBank eine Empfehlung zur Umsetzung an die KfW.
Anträge auf die Gewährung eines Zuschusses sind vor Abschluss des Coachingvertrages über die NBank an die KfW zu richten. Die KfW entscheidet auf Basis der Empfehlung der NBank über die Gewährung des Zuschusses.
Nach Zugang der Zusage obliegt dem Unternehmer die Auswahl des Beraters aus der KfW-Beraterbörse.
Unterlagen zum Download