Zielgruppenauswahl für Förderprogramme:

  • Unternehmen
  • Privatpersonen
  • Öffentliche Einrichtungen

Text/Inhalt:

Bild: Wirtschaft
Stand: 09.09.2011

Gründercampus Niedersachsen

Ziel der Förderung
Die Förderung von Unternehmensgründungen aus Hochschulen soll die Zahl der wissensbasierten und innovativen Existenzgründungen aus den Hochschulen deutlich steigern und zur schnelleren Realisierung der Unternehmensidee beitragen, da von diesen Gründungen ein besonderer Innovationsschub und die Schaf­fung hochqualitativer Arbeitsplätze erwartet werden.

Zielgruppe
Gegründete oder noch zu gründende niedersächsische Unternehmen von Studierenden, Absolventen und wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Hochschulen.

Was wird wie gefördert?
Gefördert werden die Ausgaben der Unternehmensgründung, d.h. die für den Aufbau und Betrieb des Unternehmens erforderlichen Ausgaben, während einer Laufzeit von max. 12 Monaten. Alle vorbereitenden Maßnahmen sowie die Etablierung des Unternehmens innerhalb der ersten zwei Jahre nach Gründung sind förderfähig, wenn diese Ausgaben innerhalb des Bewilligungszeitraums anfallen.   

Der Zuschuss beträgt bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben, jedoch höchstens 18.000 Euro.

Wo stellen Sie den Antrag?
Der Antrag auf Förderung ist vor Beginn der Maßnahme bei der NBank zu stellen.

Antragsstichtage sind der 1. Januar, 1. April, 1. Juli bzw. 1. Oktober eines Jahres.

Wichtig: Abweichend von dieser grundsätzlichen Regelung sind die nächsten Stichtage: der 15. November 2011 und der 1. April 2012!

Weitere Informationen zu Unternehmensgründungen aus Hochschulen finden Sie hier www.gruendercampus-niedersachsen.de

Unterlagen zum Download

Zusatzinformation:

Förderberatung
Hier finden Sie unsere Förderberatung.
Weitere Informationen zu diesem Förderprogramm

Aktuelles Thema:

Fortbildungsprogramm 2012
Das Fortbildungsprogramm 2012 der NBank. Zur Anmeldung.

Zusatzinfo zu diesem Förderprogramm:

Innovatives Niedersachsen
Innovatives Niedersachsen