
Zielgruppe
Gegründete oder noch zu gründende niedersächsische Unternehmen von Studierenden, Absolventen und wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Hochschulen.
Was wird wie gefördert?
Gefördert werden die Ausgaben der Unternehmensgründung, d.h. die für den Aufbau und Betrieb des Unternehmens erforderlichen Ausgaben, während einer Laufzeit von max. 12 Monaten. Alle vorbereitenden Maßnahmen sowie die Etablierung des Unternehmens innerhalb der ersten zwei Jahre nach Gründung sind förderfähig, wenn diese Ausgaben innerhalb des Bewilligungszeitraums anfallen.
Der Zuschuss beträgt bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben, jedoch höchstens 18.000 Euro.
Wo stellen Sie den Antrag?
Der Antrag auf Förderung ist vor Beginn der Maßnahme bei der NBank zu stellen.
Antragsstichtage sind der 1. Januar, 1. April, 1. Juli bzw. 1. Oktober eines Jahres.
Wichtig: Abweichend von dieser grundsätzlichen Regelung sind die nächsten Stichtage: der 15. November 2011 und der 1. April 2012!
Weitere Informationen zu Unternehmensgründungen aus Hochschulen finden Sie hier www.gruendercampus-niedersachsen.de
Unterlagen zum Download