
Zielgruppe
Städte, Gemeinden und Samtgemeinden des Landes Niedersachsen und deren Mehrheitsgesellschaften sowie Projektgesellschaften.
Was wird wie gefördert?
Gefördert Einzelmaßnahmen oder Maßnahmenkombinationen bestehender kommunaler Straßenbeleuchtungsanlagen zur CO2-Einsparung in Form von:
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung zur Projektförderung gewährt. Die Förderung ist auf max. 50 % der gesamten förderfähigen Investitionen und auf 25.000 Euro pro Antragssteller begrenzt. Die Maßnahmen müssen Investitionen von mindestens 20.000 Euro ausweisen. Der Antrag kann mehrere Maßnahmen mit unterschiedlichen Sanierungskonzepten in verschiedenen Stadtteilen oder Straßen enthalten.
Der Zuschuss bemisst sich aus der rechnerisch ermittelten Minderung der Treibhausgasemissionen, und zwar 50 Euro je vermiedene Tonne CO2.
Bitte beachten Sie, dass für dieses Förderprogramm keine Mittel mehr zur Verfügung stehen.
Wo stellen Sie den Antrag?
Förderanträge sind bei der NBank zu stellen. Über die Anträge wird in der Reihenfolge ihres Eingangs entschieden. Die entsprechenden Antragsvordrucke können Sie hier herunterladen.
Unterlagen zum Download