Einzelbetriebliche Investitionsförderung (ausgelaufen)

Kofinanziert von der EU

Hinweis zur Antragsstellung

Bitte beachten Sie, dass ab dem 21.06.2023 im Förderprogramm einzelbetriebliche Investitionsförderung keine Antragstellung mehr möglich ist. Mittelanforderungen und Verwendungsnachweise können weiterhin gestellt werden.

Eine Antragstellung unter dem Förderprogramm Niedersachsen Invest (ehemals einzelbetriebliche Investitionsförderung) ist ab dem 10.07.2023 über das Kundenportal (neu) möglich. Die Richtlinie wird im MBl. Nr. 25 vom 12.07.2023 veröffentlicht.

Auf einen Blick

Die Einzelbetriebliche Investitionsförderung aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) bietet Finanzierungshilfen zum Ausgleich von Standortnachteilen gewerblicher Betriebe in strukturschwachen Regionen durch Stärkung der Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit der Wirtschaft. In strukturschwachen Regionen stärkt diese Förderung die Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit der Wirtschaft. Zudem soll sie dauerhafte Arbeitsplätze schaffen und sichern.

  • Betriebsstätte in Niedersachsen in ausgewiesenen Fördergebieten
  • Betriebe der gewerblichen Wirtschaft, Betriebe des Fremdenverkehrsgewerbes und Beherbergungsgewerbes
  • Fördersatz gemäß den Richtfördersätzen des Landes Niedersachsen
  • Mindestinvestitionsvolumen von 50.000 Euro
  • Maximal 36 Monate Durchführungszeitraum
  • Schaffung von neuen Dauerarbeitsplätzen/Ausbildungsplätzen, Sicherung von vorhandenen Dauerarbeitsplätzen
  • Projekte, die Mittel aus dem EFRE 2014-2020 erhalten haben, müssen spätestens am 31.03.2023 enden

Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.

Was fördern wir

Das fördern wir

Förderfähige Investitionsvorhaben bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU):

  • Errichtungsinvestitionen
  • Erweiterungsinvestitionen
  • Diversifizierung der Produktion in vorher dort nicht hergestellte Produkte
  • Grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses
  • Erwerb von unmittelbar mit der Betriebsstätte verbundenen Vermögenswerten, sofern... die Betriebsstätte geschlossen wurde ... oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre ... und sofern die Vermögenswerte von einem Investor erworben werden, der in keiner Beziehung zum Verkäufer steht.
  • Im Falle kleiner Unternehmen, die von Familienmitgliedern ursprünglicher Eigentümer oder von ehemaligen Beschäftigten übernommen werden, entfällt die Voraussetzung, dass die Vermögenswerte von Dritten, die in keiner Beziehung zum Käufer stehen, erworben werden müssen. Die Übernahme von Unternehmensanteilen gilt nicht als Erstinvestition.

Förderfähige Investitionsvorhaben bei großen Unternehmen:

  • Investitionen gemäß Artikel 2 Nummer 51 AGVO einer Betriebsstätte in dem betreffenden Gebiet. Das sind:
  • Errichtungsinvestitionen
  • Diversifizierung der Tätigkeit einer Betriebsstätte, sofern
    … die neue Tätigkeit nicht dieselbe oder eine ähnliche Tätigkeit wie die früher in der Betriebsstätte ausgeübte Tätigkeit ist
    Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte, sofern
    … die Betriebsstätte geschlossen wurde
    … oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre
    … und sofern die Vermögenswerte von einem Investor erworben werden, der in keiner Beziehung zum Verkäufer steht und die neue Tätigkeit, die mit den erworbenen Vermögenswerten ausgeübt werden soll, nicht dieselbe oder eine ähnliche Tätigkeit wie die vor dem Erwerb in der Betriebsstätte ausgeübte Tätigkeit ist. Die Übernahme von Unternehmensanteilen gilt nicht als Erstinvestition.

Wen fördern wir

  • Grundsätzlich alle kleinen und mittleren Unternehmen (KMU gemäß Anhang I AGVO) der gewerblichen Wirtschaft und Betriebe des Fremdenverkehrsgewerbes mit überwiegend überregionalem Absatz. Die Förderung von sonstigen Unternehmen unterliegt besonderen Einschränkungen.
  • Der Förderantrag ist durch die Person einzureichen, welche die betriebliche Investition vornimmt. Bei steuerlich anerkannten Betriebsaufspaltungen, einer Mitunternehmerschaft im Rahmen von in Organschaft verbundenen Unternehmen oder sonstigen Investor-Nutzer-Konstellationen ist derjenige antragsberechtigt, der die Wirtschaftsgüter nutzt. Eine Förderung ist im letztgenannten Fall aber nur dann möglich, wenn Investor und Nutzer die gesamtschuldnerische Haftung übernehmen.
  • Vorhaben mit Vorförderung der Betriebsstätte können erst nach Abschluss der Verwendungsnachweisprüfung gefördert werden.

Hinweise für das Hotelgewerbe

  • Für einzelbetriebliche Investitionsförderungen im Beherbergungsgewerbe gelten die dafür festgelegten gesonderten Qualitätskriterien, die Sie im Download-Bereich des Förderprogramms finden können

Unsere Förderleistungen

  • Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form eines sachkapitalbezogenen Zuschusses gewährt. Die konkreten Investitionshilfen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ orientieren sich an den landespolitischen Empfehlungen in Niedersachsen. Einzelheiten zu den Fördersätzen in Niedersachsen finden Sie auf unserer Homepage.
  • Der Beitrag des/der Antragstellers/in aus Eigen- oder Fremdmitteln zur Finanzierung des Investitionsvorhabens muss mindestens 25 % der beihilfefähigen Kosten betragen. Dieser Mindestbetrag darf keine öffentliche Förderung enthalten.
  • Bei Wiederholungsförderungen der Betriebsstätte werden pro Vorförderung fünf Punkte im Scoring (siehe Qualitätskriterien) abgezogen. Bemessungsgrundlage sind die zurückliegenden zehn Jahre ab Beginn der bereits geförderten Maßnahme bis zum Zeitpunkt der aktuellen Antragstellung.
  • Unter anderem besteht eine Anmeldepflicht bei der Europäischen Kommission, wenn bei regionalen Investitionsbeihilfen der Beihilfeempfänger dieselbe oder eine ähnliche Tätigkeit im Europäischen Wirtschaftsraum zwei Jahre vor dem Tag der Beantragung der Beihilfe eingestellt hat oder aber zum Zeitpunkt der Antragstellung beabsichtigt, eine solche Tätigkeit in den beiden Jahren nach Abschluss der geförderten Investition einzustellen.

Weitere Konditionen und Bedingungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.

So läuft der Antrag

Den Antrag auf Gewährung öffentlicher Finanzierungshilfen an die gewerbliche Wirtschaft im Rahmen der regionalen Wirtschaftsförderung – GRW können Sie unter Verwendung der folgenden Vordrucke und Unterlagen direkt bei der NBank stellen.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Über die Internetseite der NBank kommen Sie zu unserem Kundenportal. Sie werden Schritt für Schritt durch die Antragstellung geführt und reichen den Antrag sowie die zusätzlichen Dokumente schließlich online ein. Zusätzlich drucken Sie den Antrag bitte aus und lassen ihn uns unterschrieben postalisch zukommen.

Antrag herunterladen und ausfüllen

Wenn Sie sich das erste Mal in unserem Kundenportal anmelden, müssen Sie sich zunächst registrieren. Die Registrierung ist nur einmalig erforderlich und ermöglicht Ihnen auch zukünftige Rückmeldungen, Antragstellungen und Abrechnungen. Anschließend loggen Sie sich ein und beginnen mit der Antragstellung. Bitte füllen Sie den Antrag sorgfältig aus.

  • Antrag zur einzelbetrieblichen Investitionsförderung

Zusätzlich benötigte Dokumente

  • Finanzierungsbestätigung der Hausbank
  • Eigenkapitalnachweis
  • Ggf. weitere Kreditverträge (z. B. KfW, Darlehensverträge)
  • Nachweise zu den Qualitätskriterien
    ... Zertifikat Öko-Audit oder
    ... Individuelles Energiekonzept/-controlling oder
    ... Nachweis Architekt/Bauplaner über ressourcenfreundliche Energienutzung (bei Baumaßnahmen) oder
    ... Nachweis Hersteller/Händler über ressourcenfreundliche Energienutzung (bei Maschinen/Anlagen)
  • Bilanzen mit GuV der letzten drei Jahre
  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen
  • Rentabilitäts- und Ertragsvorschau für die nächsten drei Jahre in tabellarischer Form
  • Handelsregisterauszug/Gewerbeanmeldung
  • Übersichts-/Lageplan

Einzelfallbezogene Dokumente

Die erforderlichen Formulare finden Sie im Kundenportal oder auf der Förderprogrammseite im Internet.

  • Vollmacht (bei abweichendem Ansprechpartner)
  • Beruflicher Werdegang/Lebenslauf (bei neu gegründeten Unternehmen)
  • Baukostenberechnung nach DIN 276, Baupläne und Baubeschreibung und Baugenehmigung
  • Erklärung zur Vorförderung bei gebrauchten Wirtschaftsgütern
  • Erklärung zu den immateriellen Wirtschaftsgütern
  • Erklärung zur Förderung mobiler Wirtschaftsgüter
  • KMU-Prüfschema
  • Erklärung zu den strukturfördernden Effekten (nur bei sonstigen Unternehmen; gemäß EU-Definition) – wenden Sie sich hierzu bitte an Ihre kommunale Wirtschaftsförderung
  • Bescheinigung des Finanzsamtes zur Betriebsaufspaltung/Organschaft (nur bei einer für den Förderantrag relevanten Betriebsaufspaltung/Organschaft)
  • Nutzungs-, Miet-, Pachtvertrag und dazugehörige Nutzungsvereinbarung
  • Mietkaufvertrag und dazugehörige Zusatzvereinbarung
  • Vordruck Unterlagen zur baufachlichen Prüfung nach ZBauL

Beantragen Sie Ihre Förderung

Bitte senden Sie den Antrag und alle erforderlichen Anlagen zunächst in elektronischer Form vollständig über das Kundenportal ab.

Anschließend drucken Sie bitte alle Unterlagen, in denen Ihre Unterschrift angefordert wird, aus und senden diese unterschrieben im Original per Post an:

Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank
Günther-Wagner-Allee 12–16
30177 Hannover

Downloads

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Ihr NBank-Kontakt zu dieser Förderung

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