
Zielgruppe
Unternehmen, die entweder im Rahmen einer Neugründung oder als Erweiterung eines bestehenden Unternehmens für die o. g. besondere Personengruppe von schwerbehinderten Menschen Arbeitsplätze schaffen. Mindestens 25 %, höchstens 50 % aller Beschäftigten in einem Integrationsprojekt müssen einen Schwerbehindertenstatus haben.
Was wird wie gefördert?
Gegenstand der Förderung können
Die Leistungen werden als Zuschuss gezahlt. Die Personalkostenzuschüsse werden erst nach Auslaufen etwaiger Eingliederungshilfen der Arbeitsagenturen gezahlt. Der Eigenanteil der Unternehmen an den Investitionskosten darf 30 % nicht unterschreiten.
Wo stellen Sie den Antrag?
Ihren Antrag stellen Sie bitte beim Integrationsamt. Hierfür reicht zunächst eine Kurzbeschreibung Ihres Konzeptes. Das Integrationsamt informiert Sie über Details der Förderung und die notwendigen Unterlagen, die für den endgültigen Antrag vorzulegen sind. Ihr Antrag wird bei Übereinstimmung mit den Fördervorgaben zur betriebswirtschaftlichen Prüfung und Beratung an die NBank weitergegeben.
Geförderte Integrationsprojekte nehmen am Management-Informations-System der NBank teil.
Ein Integrationsprojekt kann nur gefördert werden, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung und Bewilligung mit dem Projekt noch nicht begonnen wurde.
Hier finden Sie nähere Informationen: Integrationsamt
Ihre Ansprechpartner bei der NBank:
Rainer Beer
Telefon 0511. 30031-616
rainer.beer@nbank.de
Dirk Kühn
Telefon 0511. 30031-622
dirk.kuehn@nbank.de
Adelheid Tesch
Telefon 0511. 30031-623
adelheid.tesch@nbank.de
Unterlagen zum Download