
Zielgruppe
Antragsteller bei der zuständigen Wohnraumförderungsstelle ist der Investor
Was wird wie gefördert?
Es wird ein zinsloses, ab dem 16. Jahr marktüblich verzinstes Darlehen von bis zu 40 % der Kosten, höchstens im Umfang für ein vergleichbares Neubauvorhaben sowie ein Zuschuss für den erforderlichen Einbau eines Aufzugs in Höhe von 40 % der für die Beschaffung und Installation entstandenen Kosten gewährt.
Wo stellen Sie den Antrag?
Antragsformulare und weitere Informationen erhalten Sie bei der für den Bauort zuständigen Wohnraumförderungsstelle (Landkreis, Stadt bzw. Gemeinde). Dort reichen Sie auch den Förderantrag ein.
Unterlagen zum Download