
Zielgruppe
Antragsberechtigt sind Investoren für selbstgenutzte und vermietete Wohngebäude
Was wird wie gefördert?
Bürgschaften können übernommen werden für Darlehen
Die Landesbürgschaften können für Darlehen von mindestens 5.000 Euro übernommen werden, soweit sie außerhalb der Beleihungsgrenze für erststellige Darlehen dinglich gesichert sind.
Wo stellen Sie den Antrag?
Anträge nimmt die NBank entgegen. Sie übernimmt und verwaltet die Bürgschaft im Auftrag des Landes.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der für den Bauort/Standort zuständigen Wohnraumförderungsstelle (Landkreis, Stadt bzw. Gemeinde).
Unterlagen zum Download