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Text/Inhalt:

Bild: Wohnraum
Stand: 27.01.2011

Eigentum für schwerbehinderte Menschen

Ziel der Förderung
Schaffung von selbst genutztem Wohneigentum, um schwerbehinderte Menschen angemessen mit Wohnraum zu versorgen.

Zielgruppe
Haushalte mit schwerbehinderten Personen, bei denen aufgrund der Behinderung ein baulicher Aufwand erforderlich ist, um die Wohnung behindertengerecht zu gestalten.

Was wird wie gefördert?
Gefördert wird der Neubau bzw. Erstbezug, der Ausbau/Umbau oder die Erweiterung sowie der Kauf oder Erwerb in Zusammenhang mit Modernisierung von selbst genutztem Wohnraum.
Zinsloses, ab dem 11. Jahr zinsgünstiges Darlehen in Abhängig von Anzahl und Alter der zum Haushalt gehörenden Kinder.

Wo stellen Sie den Antrag?
Antragsformulare und weitere Informationen erhalten Sie bei der für den Bauort zuständigen Wohnraumförderungsstelle (Landkreis, Stadt bzw. Gemeinde). Dort reichen Sie auch den Förderantrag ein.

Unterlagen zum Download

Zusatzinformation:

Förderberatung
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