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Bild: Arbeitsmarkt
Stand: 22.07.2010

Niedersachsen-Studienbeitragsdarlehen

Ziel der Förderung
Das Niedersachsen-Studienbeitragsdarlehen dient der Finanzierung der Studienbeiträge an niedersächsischen Hochschulen in staatlicher Verantwortung nach § 11 a des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG).

Zielgruppe
Antragsberechtigt sind Deutsche, Studierende aus EU-Staaten, Studierende aus EWR-Staaten, deren Familienangehörige, heimatlose Ausländer sowie Ausländer und Staatenlose, die ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland erworben haben (Bildungsinländer).

Antragsberechtigten, die mindestens zwei Geschwister haben, wird das Darlehen zinsfrei gewährt. Sollten Sie bereits ein Darlehen von uns in Anspruch nehmen und nach der neuen Regelung zinsbefreit sein, finden Sie im Download-Bereich ein Formular, das Sie uns unterschrieben mit den entsprechenden Nachweisen zusenden können.

Was wird gefördert?
Finanziert werden die Hochschulbeiträge für das Erststudium an niedersächsischen Hochschulen in staatlicher Verantwortung. Das Niedersachsen-Studienbeitragsdarlehen wird in Höhe des Studienbeitrages von 500 Euro je Semester für die Dauer des Studiums, max. Regelstudienzeit zzgl. weiterer 4 Semester, gewährt. Die Darlehensbeträge werden ab Auszahlung verzinst und bis zum Beginn der Tilgungsphase aufgeschoben. Das Niedersachsen-Studienbeitragsdarlehen wird variabel verzinst, d.h. der Zinssatz wird halbjährlich an die aktuellen Kapitalmarktzinsen (6-Monats-EURIBOR) angepasst, und ist nach oben begrenzt.

Wo stellen Sie den Antrag?

Der Antrag wird in der Online-Kreditplattform der KfW ausgefüllt, anschließend ausgedruckt und über das Post-Identverfahren bei der NBank eingereicht.

Die Antragstellung ist für das Wintersemester vom 15.06. bis zum 20.01., für das Sommersemester vom 15.12. bis zum 20.07. möglich.

Direkt zur Antragstellung

Informationen zu Studienbeiträgen in Niedersachsen

Allgemeine Informationen zur Studienfinanzierung

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Zusatzinformation:

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