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Text/Inhalt:

Bild: Wohnraum
Stand: 01.10.2010

Mietwohnraum für gemeinschaftliche Wohnformen

Ziel der Förderung
Neubau, Aus- und Umbau sowie Erweiterung von Mietwohnungen für Wohngruppen und Wohngemeinschaften für ältere Menschen ab 60 Jahre, schwerbehinderte Menschen sowie hilfe- und pflegebedürftige Menschen. mit niedrigem bzw. mittlerem Einkommen, insbesondere Bauvorhaben für „Betreutes Wohnen“.

Zielgruppe
Antragsteller bei der zuständigen Wohnraumsförderungsstelle ist der Investor.

Was wird wie gefördert?
Neubau:
Zinsloses, ab dem 16. Jahr marktüblich verzinstes Darlehen in Abhängigkeit von den Einkommensgrenzen der Mieter von bis zu 20.000 Euro je Apartment bzw. 15.000 Euro je Wohn/Schlafraum zuzüglich 5.000 Euro je Apartment/ Wohngemeinschaft für behinderungsbedingte Baumaßnahmen.

Um- und Ausbau oder Erweiterung:
Zinsloses, ab dem 16. Jahr marktüblich verzinstes Darlehen in Abhängigkeit von den Einkommensgrenzen der Mieter von bis zu 40 v. H. der für die Maßnahme verursachten Kosten zuzüglich 5.000 Euro je Apartment/ Wohngemeinschaft für behinderungsbedingte Baumaßnahmen sowie ein Zuschuss für den erforderlichen Einbau eines Aufzugs in Höhe von 40 v. H. der für die Beschaffung und Installation entstandenen Kosten.

Wo stellen Sie den Antrag?
Antragsformulare und weitere Informationen erhalten Sie bei der für den Bauort zuständigen Wohnraumförderungsstelle. Dort reichen Sie auch den Förderantrag ein.

Unterlagen zum Download

Zusatzinformation:

Förderberatung
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