Zielgruppenauswahl für Förderprogramme:

  • Unternehmen
  • Privatpersonen
  • Öffentliche Einrichtungen

Text/Inhalt:

Bild: Wirtschaft
Stand: 24.01.2012

Regionale Wachstumsprojekte

Ziel der Förderung
Ziel der Förderung ist es, regionale Kooperationen und Initiativen mit Blick auf die Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur zu unterstützen sowie die beteiligten Akteure auf gemeinsame Ziele und Projekte für eine erfolgreiche Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik zu verpflichten.

Zielgruppe
Antragsberechtigt sind je nach Maßnahme kommunale Gebietskörperschaften, natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie Kooperationen aus zwei oder mehr Partnern, darunter mindestens ein gewerbliches Unternehmen.

Was wird wie gefördert?

  • Verbesserung des in der Region vorhandenen Management-Know-hows durch Finanzierung von Projektmanagementleistungen zur Konzeptentwicklung und Umsetzungsvorbereitung von Wachstumskonzepten, Wachstumskooperationen und Wachstumsprojekten einschließlich der Erstellung von Businessplänen für diese Maßnahmen
  • Umsetzung konkreter nachhaltiger Projekte, die anknüpfend an Potenzialen der wirtschaftlichen und öffentlichen Akteure in der Region die Rahmenbedingungen für zukunftsweisende wirtschaftliche Aktivitäten verbessern

Förderwürdige Vorhaben müssen im Rahmen der Qualitätsbewertung mindestens eine Punktzahl von 165 aufweisen.

Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen der Projektförderung als Anteilfinanzierung gewährt.

Die Förderung beträgt für Vorhaben im Konvergenzgebiet (ehem. Regierungsbezirk Lüneburg) bis zu 50 % und in den übrigen Landesteilen (Zielgebiet RWB) bis zu 30 % der förderfähigen Ausgaben. 

Der maximale Zuschuss beträgt im Konvergenzgebiet 2 Mio. Euro. Im RWB-Gebiet beträgt er grundsätzlich 1 Mio. Euro; in bestimmten Ausnahmenfällen kann die Höchstfördersumme auch hier 2 Mio. Euro erreichen.

Im Konvergenzgebiet kann der Zuschuss über den Einsatz von Mitteln aus den Regionalisierten Teilbudgets auf bis zu 75 % und in den übrigen Landesteilen auf bis zu 50 % aufgestockt werden.

Wo und wann stellen Sie den Antrag?
Förderanträge müssen vor Beginn des Vorhabens bei der NBank gestellt werden. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn muss in jedem Fall bei der NBank beantragt werden.

Jährlich finden zwei Einplanungsrunden statt. Anträge müssen zu entsprechenden Stichtagen vollständig und prüffähig bei der NBank eingereicht werden.

Die Antragsstichtage für das laufende Jahr sind der 1. März 2012 für die Frühjahrseinplanung und der 15. August 2012 für die Herbsteinplanung.

Hinweise zum Vergaberecht

Unterlagen zum Download

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Dieses Programm wird mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung gefördert Europa fördert Niedersachsen

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Innovatives Niedersachsen
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