
Zielgruppe
Die kommunalen KMU-Programme dienen der einzelbetrieblichen Förderung in Niedersachsen. Aus regionalisierten Teilbudgets werden Projekte gefördert, die im besonderen Interesse der Regionen liegen.
Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften, die eigene kommunale Förderrichtlinien aufstellen und aus den ihnen bewilligten Budgets Anträge von endbegünstigten KMU bewilligen.
Was wird wie gefördert
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung zur Projektförderung gewährt. Die kommunalen Träger der Förderung setzen die Mindestbeträge und die Höchstförderbeträge innerhalb der beihilferechtlichen Höchstgrenzen selbst fest.
Wo stellen Sie den Antrag?
Die kommunalen Träger der KMU-Förderung stellen kommunale Förderrichtlinien auf und reichen diese zusammen mit dem Erstantrag bei der NBank ein. Für jedes Förderjahr stellt die Kommune einen gesonderten Antrag bei der NBank.
Die Anträge der endbegünstigten KMU sind vor Beginn des Vorhabens bei der Kommune einzureichen.
Unterlagen zum Download