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Stand: 04.06.2010
Natur erleben
Ziel der Förderung
Die Förderung von Natur erleben in Niedersachsen sichert die Artenvielfalt, unterstützt den Naturschutz und trägt zur Bewahrung des natürlichen Reichtums bei.
Das Programm unterstützt Ansätze, mit denen der natürliche Reichtum des Landes einer Vielzahl von Menschen nahe gebracht und erlebbar gemacht wird.
Zielgruppe
Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften, Träger der Naturparke, Verbände, Stiftungen, Vereine sowie sonstige juristische Personen.
Was wird wie gefördert?
- Maßnahmen zur Einrichtung, zum Ausbau und zur qualitativen Aufwertung von nachhaltigen Angeboten für das Erleben der Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft, zur natur- und landschaftsverträglich ausgestalteten nachhaltigen Erholungsnutzung mit Bezug zum Naturschutz sowie Maßnahmen zur Akzeptanzförderung des Naturschutzes
- Maßnahmen zur Erhaltung, Entwicklung und Inwertsetzung von Natur und Landschaft, insbesondere in NATURA 2000-Gebieten
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen der Projektförderung als Anteilsfinanzierung gewährt. Es wird ein Förderhöchstsatz von bis zu 80 % gewährt. Im Konvergenzgebiet Lüneburg beträgt dieser bis zu 90 %.
Maßnahmen werden bei Gebietskörperschaften und Zusammenschlüssen von Gebietskörperschaften ab einem Zuwendungsbedarf von mehr als 10.000 Euro gefördert. Bei sonstigen Antragstellern liegt diese Grenze bei 2.500 Euro.
Wo stellen Sie den Antrag?
Förderanträge sind bis zum 30.09. eines jeden Jahres bei der NBank einzureichen. Mit einer Entscheidung über den Antrag kann nicht vor April des Folgejahres gerechnet werden.
Hinweise zum Vergaberecht
Unterlagen zum Download
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Zusatzinformation:
Förderberatung
Hier finden Sie unsere Förderberatung.
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