
Zielgruppe
Kommunale Gebietskörperschaften
Was wird wie gefördert?
Die Gesamtkonzeption muss Vorbildfunktion in Bezug auf die Energieeffizienz und Ressourcenschonung haben, wie z. B. bei Kombinationen von Investitionen für Wärmepumpen, Biomasse- oder Solaranlagen mit Investitionen für die Dämmung der Außenhülle.
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen der Projektförderung als Anteilfinanzierung gewährt. Die Förderung beträgt für Vorhaben im Konvergenzgebiet Lüneburg 75 % und in den übrigen Landesteilen 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Wo stellen Sie den Antrag?
Förderanträge können zurzeit nicht eingereicht werden, da Haushaltsmittel nicht zur Verfügung stehen.
Unterlagen zum Download