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Stand: 20.09.2011
Städtebauförderung – Städtebaulicher Denkmalschutz
Ziel der Förderung
Das Städtebauförderungsprogramm leistet einen Beitrag zur städtebaulichen Erneuerung der Gemeinden. Es werden keine isolierten Einzelmaßnahmen, sondern umfassende städtebauliche Maßnahmen insbesondere zur Beseitigung von städtebaulichen Missständen in einem Gebiet durchgeführt (Gesamtmaßnahme).
Mit dem 2009 in Niedersachsen gestarteten Bund-Länder-Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ werden Maßnahmen zur Sicherung und Erhaltung historischer Stadtkerne mit denkmalwerter Bausubstanz gefördert.
Zielgruppe
Antragsberechtigt sind Gemeinden in Niedersachsen. In das Programm werden vorrangig Gebiete mit hoher Denkmaldichte und in ihrem Bestand gefährdete, denkmalgeschützte Gebäude aufgenommen. Schwerpunktmäßig werden Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen von privaten Eigentümern gefördert. Die Aufnahme von Gebieten erfolgt in enger Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege.
Was wird wie gefördert?
Gefördert werden einzelne Projekte als Teil von Gesamtmaßnahmen, die auf der Grundlage einer Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB durchgeführt werden. Zudem besteht die Möglichkeit, die Gesamtmaßnahme als städtebauliche Sanierungsmaßnahme (§§ 136 bis 164 BauGB), zu deren Sanierungszielen die Erhaltung der baukulturell wertvollen Bausubstanz gehört, durchzuführen. Bund und Land beteiligen sich mit Finanzhilfen zu je einem Drittel der förderungsfähigen Kosten der Gesamtmaßnahme.
Wo stellen Sie den Antrag?
Anmeldeformulare finden Sie zum Download auf der Internetseite des
Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration.
Bitte beachten Sie, dass die Mittel für das Jahr 2009 bereits ausgeschöpft sind.
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