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Stand: 20.09.2011
Städtebauförderung - Aktive Stadt- und Ortsteilzentren
Ziel der Förderung
Die Städtebebauförderung verfolgt das Ziel, mit städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen im Sinne der §§ 136 bis 164 Baugesetzbuch in Verbindung mit der Städtebauförderungsrichtlinie städtebauliche Missstände in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten zu beheben.
In der Programmkomponente Aktive Stadt- und Ortsteilzentren stehen folgende Ziele im Vordergrund:
- die Stärkung zentraler Versorgungsbereiche, die durch Funktionsverluste, insbesondere von gewerblichen Leerstand betroffen oder bedroht sind,
- die Erhaltung und Entwicklung der Innenstädte und Ortsteilzentren als Standorte für Wirtschaft und Kultur und
- die Erhaltung und Entwicklung von Orten zum Wohnen, Arbeiten und Leben.
Zielgruppe
Anmeldungen können Gemeinden für Gesamtmaßnahmen vorlegen; hierzu sind "Vorbereitende Untersuchungen" für das Gebiet durchzuführen.
Ergänzend benötigt wird ein städtebauliches Entwicklungskonzept.
Was wird wie gefördert?
Zuschüsse zu den Ausgaben städtebaulicher Einzelmaßnahmen, die die im Entwicklungskonzept dargestellten Sanierungsziele verfolgen und zu deren Erreichung beitragen.
Wo stellen Sie den Antrag?
Anmeldeformulare finden Sie zum Download auf der Internetseite des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration.
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