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Stand: 16.02.2012
Erneuerung und Entwicklung städtischer Gebiete
Ziel der Förderung
Mit der Maßnahme werden städtische Strukturen auf der Grundlage eines integrierten städtischen Entwicklungs-/ Wachstumskonzeptes gefördert. Hierdurch sollen diese als Wohn- und Wirtschaftsstandorte und als Impulsgeber für die umliegende Region gestärkt werden, um eine nachhaltige Erhöhung der städtischen Leistungskraft und des sozialen Zusammenhalts in der Stadt zu erreichen.
Zielgruppe
- Gemeinden mit mittelzentraler Funktion bzw. im Konvergenzgebiet Lüneburg mit mindestens grundzentralem Charakter und deutlich wahrnehmbarer Versorgungsfunktion, im Falle der Aufgabenübernahme von Mitgliedsgemeinden auch Samtgemeinden,
- juristische Personen des öffentlichen Rechts, die im Rahmen regionalisierter Teilbudgets die Koordinierung von Antragstellung, Prüfung und Abwicklung für mehrere gemeindliche Vorhaben in Übereinstimmung mit den Vorhabenträgern übernommen haben und in die Verpflichtungen des Zuwendungsempfängers nach dieser Richtlinie eintreten.
Was wird wie gefördert?
Gefördert werden Vorhaben der nachhaltigen Stadtentwicklung einschließlich der Verbesserung des Wohnumfeldes mit regionalwirtschaftlichen Effekten und die Errichtung wichtiger Infrastrukturen für die Stadt(teil)- oder Regionsentwicklung zur Entwicklung endogener Potenziale. Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen der Projektförderung als Anteilsfinanzierung gewährt. Die Förderung beträgt für Vorhaben im Konvergenzgebiet Lüneburg 75 % und in den übrigen Landesteilen 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Wo stellen Sie den Antrag?
Für die Antragstellung ist die grundsätzliche Zustimmung des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration (MS) - vertreten durch die jeweils örtlich zuständige Regierungsvertretung Lüneburg, Braunschweig, Hannover oder Oldenburg - zu einem integrierten städtischen Entwicklungs-/ Wachstumskonzept erforderlich.
Im Anschluss können Einzelprojekte bei der NBank beantragt werden.
Unterlagen zum Download
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