Zielgruppenauswahl für Förderprogramme:

  • Unternehmen
  • Privatpersonen
  • Öffentliche Einrichtungen

Text/Inhalt:

Bild: Infrastruktur
Stand: 11.01.2012

Touristische Entwicklung

Ziel der Förderung
Ziel der Förderung ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der Tourismuswirtschaft durch zielgruppenorientierte Angebote und Maßnahmen zu stärken. Ein Schwerpunkt der Förderung liegt in der Nachhaltigkeit, da sie ein entscheidender Faktor für die Bewahrung und Aufwertung des Kultur- und Naturerbes ist.

Zielgruppe
Antragsberechtigt sind je nach Maßnahme kommunale Gebietskörperschaften, juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie natürliche Personen.

Was wird wie gefördert?

  • Schaffung von erlebnisorientierten Infrastruktureinrichtungen insbesondere im Bereich Natur- und Kulturtourismus,
  • Modernisierung von Infrastruktureinrichtungen bzw. Optimierung der touristischen Infrastruktur
  • Regionale zielgruppenorientierte oder thematische Kooperations- und Vernetzungsprojekte, die eine engere Zusammenarbeit der Regionen bewirken bzw. zur Realisierung von Investitionsvorhaben über die Gemeindegrenzen hinweg beitragen,
  • Nicht-investive Projekte zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Tourismuswirtschaft.

Die Förderung beträgt in ganz Niedersachsen bis zu 50 % der zuschussfähigen Ausgaben.

Wo stellen Sie den Antrag?
Förderanträge stellen Sie vor Beginn des Vorhabens bei der NBank.

Stichtage für die Antragstellung im Jahr 2012 sind der 15.2.2012 und der 31.08.2012. Die Anträge müssen zu diesem Stichtag bewilligungsreif für eine Bewertung durch das Scoring-System vorliegen.

Ab 2012 gelten folgende Förderbedingungen

Im Zielgebiet RWB Fördersatz bis max. 50% und max. 1 Mio. € Fördersumme. Im absoluten Einzelfall kann eine Erhöhung der Förderhöhe auf 2 Mio. € erfolgen. Dieser Einzelfall ist nur in zwei Fällen gegeben. Zum einen für die Attraktivierung und den Neubau von überwiegend touristisch genutzten Hallen- und Kombibädern. Zum anderen für herausragende Projekte der Destination Nordsee, Lüneburger Heide, Harz und Weserbergland, die auf Basis der touristischen Masterpläne entwickelt werden.

Im Zielgebiet Konvergenz Fördersatz bis zu 75% und max. 2 Mio. € Fördersumme.

Regionalisierte Teilbudgets (RTB) können zusätzlich eingesetzt werden, soweit der festgelegte Höchstfördersatz nicht überschritten wird.

Hinweise zum Vergaberecht

Unterlagen zum Download

Banner:

Dieses Programm wird mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung gefördert Europa fördert Niedersachsen

Zusatzinformation:

Förderberatung
Hier finden Sie unsere Förderberatung.
Weitere Informationen zu diesem Förderprogramm