
Zielgruppe
Antragsberechtigt sind je nach Maßnahme kommunale Gebietskörperschaften, juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie natürliche Personen.
Was wird wie gefördert?
Die Förderung beträgt in ganz Niedersachsen bis zu 50 % der zuschussfähigen Ausgaben.
Wo stellen Sie den Antrag?
Förderanträge stellen Sie vor Beginn des Vorhabens bei der NBank.
Stichtage für die Antragstellung im Jahr 2012 sind der 15.2.2012 und der 31.08.2012. Die Anträge müssen zu diesem Stichtag bewilligungsreif für eine Bewertung durch das Scoring-System vorliegen.
Ab 2012 gelten folgende Förderbedingungen
Im Zielgebiet RWB Fördersatz bis max. 50% und max. 1 Mio. € Fördersumme. Im absoluten Einzelfall kann eine Erhöhung der Förderhöhe auf 2 Mio. € erfolgen. Dieser Einzelfall ist nur in zwei Fällen gegeben. Zum einen für die Attraktivierung und den Neubau von überwiegend touristisch genutzten Hallen- und Kombibädern. Zum anderen für herausragende Projekte der Destination Nordsee, Lüneburger Heide, Harz und Weserbergland, die auf Basis der touristischen Masterpläne entwickelt werden.
Im Zielgebiet Konvergenz Fördersatz bis zu 75% und max. 2 Mio. € Fördersumme.
Regionalisierte Teilbudgets (RTB) können zusätzlich eingesetzt werden, soweit der festgelegte Höchstfördersatz nicht überschritten wird.
Unterlagen zum Download