
Zielgruppe
Antragsberechtigt sind je nach Maßnahme kommunale Gebietskörperschaften, natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie Kooperationen aus zwei oder mehr Partnern, darunter mindestens ein gewerbliches Unternehmen.
Was wird wie gefördert?
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen der Projektförderung als Anteilfinanzierung gewährt.
Die Förderung beträgt für Vorhaben im Konvergenzgebiet Lüneburg bis zu 75 % und in den übrigen Landesteilen bis zu 50 % der zuschussfähigen Ausgaben. In GRW-Gebieten kann je nach Fördergegenstand ein Zuschuss von bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden. Diese Fördersätze sind zunächst begrenzt bis Ende 2010.
Zur Förderung der Eigeninitiative und Eigenverantwortung können Regionen - auch in Nicht-GRW-Gebieten - mit einem Regionalbudget in Höhe von bis zu 300.000 Euro pro Jahr für zunächst drei Jahre, maximal bis zum 31.12.2013, gefördert werden. Für die einzelnen Projekte gelten die Förderquoten des EFRE bzw. der GRW.
Wo stellen Sie den Antrag?
Förderanträge müssen vor Beginn des Vorhabens bei der NBank gestellt werden. Der vorzeitige Maßnahmebeginn muss in jedem Fall bei der NBank gestellt werden
Unterlagen zum Download