
Zielgruppe
Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Zusammenschlüsse, Kunst- und Kulturvereine, Kirchen, Stiftungen des privaten Rechts sowie Gesellschaften des bürgerlichen Rechts. Die Antragsteller müssen ihren Hauptsitz in Niedersachsen haben.
Was wird wie gefördert
Maßnahmen, die eine nachhaltige Steigerung der Attraktivität des kulturellen Erbes in städtischen Gebieten und ländlichen Regionen erzielen. Gefördert werden
Förderumfang:
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen der Projektförderung als Anteilsfinanzierung gewährt.
Die Förderung beträgt für Vorhaben im Konvergenzgebiet Lüneburg bis zu 75 % und in den übrigen Landesteilen bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die Förderung muss mind. 50.000 Euro und max. 3,5 Mio. Euro betragen.
Wo stellen Sie den Antrag
Förderanträge sind bei der NBank einzureichen.
Wann stellen Sie den Antrag
Stichtage für die Antragstellung sind der 31.01., 31.05. sowie 30.09. des jeweiligen Jahres der Förderperiode 2007-2013.
Unterlagen zum Download