Zielgruppenauswahl für Förderprogramme:

  • Unternehmen
  • Privatpersonen
  • Öffentliche Einrichtungen

Text/Inhalt:

Bild: Arbeitsmarkt
Stand: 11.06.2010

Überbetriebliche Berufsbildungsstätten (ÜBS) / Investitionen sowie Personal- und Sachausgaben

Ziel der Förderung
Mit der „Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS)“ wird ihre Errichtung und Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren“ unterstützt. Die Entwicklung von Leitprojekten und Qualifizierungskonzepten sowie die Förderung in ihrem fachlich-inhaltlichen Schwerpunkt stehen dabei im Mittelpunkt.
 
Wer kann Anträge stellen?
Antragsberechtigt sind Träger von Berufsbildungsstätten, in denen ergänzende überbetriebliche Ausbildung für Personen in betrieblichen Ausbildungsverhältnissen nach dem BBIG und der HwO vermittelt werden.

Was und wie wird gefördert?
Gefördert wird mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss zu den Ausgaben des Projektträgers. Es handelt sich um eine Anteilfinanzierung in Höhe von max. 50% (Zielgebiet RWB) bzw. 75% (Zielgebiet Konvergenz) der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Förderung erfolgt auf der Grundlage von zwei verschiedenen Richtlinien. Nach der Förderrichtlinie „ÜBS/Investitionen“ können Investitionsausgaben, z.B. für die Schaffung und Modernisierung von Werkstatträumen bezuschusst werden. Nach der Förderrichtlinie „ÜBS/Personal- und Sachausgaben“ können Personal- und Sachausgaben, z.B. für die Entwicklung und Durchführung von Qualifizierungskonzepten bezuschusst werden.

Wie erfolgt die Antragstellung?
Der Antrag ist bei der NBank zu stellen, ggf. auch beim Bund.

Unterlagen zum Download

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Dieses Programm wird mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung gefördert Dieses Programm wird mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert Europa fördert Niedersachsen

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