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Stand: 02.01.2012
Jugendwerkstätten
Ziel der Förderung
Durch arbeitsmarktorientierte Qualifizierung, Vermittlung von Schlüsselqualifikationen, Nachholen von Berufsabschlüssen, Beratung, Bildung, persönliche Stabilisierung, soziale Integration und Bewältigung individueller Probleme sollen junge erwerbslose Menschen mit Eingliederungshemmnissen und besonderem Förderbedarf auf Ausbildung, Beruf und weiterführende Angebote der beruflichen Integration vorbereitet werden.
Wer kann Anträge stellen?
Antragsberechtigt sind freie und öffentliche Träger der Jugendhilfe gemäß den §§ 69 und 75 SGB VIII und kreisangehörige Gemeinden.
Zielgruppe
Individuell beeinträchtigte und sozial benachteiligte junge Menschen.
Wie wird gefördert?
Gefördert wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den Ausgaben des Projektträgers. Es handelt sich um eine Anteilfinanzierung, die einen Anteil von max. 75 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben nicht überschreiten darf. Für den Betrieb der Jugendwerkstatt und zusätzliche Maßnahmen gelten bestimmte Obergrenzen.
Wo stellen Sie den Antrag?
Der Antrag ist bei der NBank zu stellen.
Für Fragen stehen Ihnen zur Verfügung:
Herr Christof Gebhardt
Tel.: 0511.30031-626
E-Mail:
christof.gebhardt@nbank.de
Herr Sven Behrens
Tel.: 0511.30031-628
E-Mail:
sven.behrens@nbank.de
Frau Gesche Henties
Tel.: 0511.30031-246
E-Mail:
gesche.henties@nbank.de
Bitte beachten Sie die Hinweise des Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Vergabe (Öffentliches Auftragswesen) unter diesem
Link.
Unterlagen zum Download
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Zusatzinformation:
Förderberatung
Hier finden Sie unsere Förderberatung.
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