
Wer kann Anträge stellen?
Antragsteller können zum Beispiel kommunale Schulträger und örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe sein aber auch Wohlfahrtsverbände, Religionsgemeinschaften und andere Institutionen.
Was wird wie gefördert?
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den Ausgaben des Projektträgers. Es handelt sich um eine Anteilfinanzierung in Höhe von max. 75 % zu den zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Förderung je Erstantragsteller soll zwischen 20.000 und 250.000 Euro jährlich liegen.
Das Programm wird ausschließlich im Zielgebiet Konvergenz umgesetzt.
Wo stellen Sie den Antrag?
Der Antrag ist bei der NBank zu stellen.
Antragsstichtag ist jeweils der 31. März eines Jahres. Frühester Projektbeginn ist der 1. September des gleichen Jahres.
Unterlagen zum Download