Banner:
Text/Inhalt:
AdQ und FIFA (Erwerbslose): Teilnehmenden-Pauschalen werden zum 1. Juli 2011 angepasst
Die Pauschalen für Teilnehmende an Qualifizierungen, die im Leistungsbezug von Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II stehen, werden ab dem 1. Juli 2011 angepasst.
Bei Bewilligungen können künftig pauschal für pflichtversicherte Teilnehmende je 464 Euro (bisher 430 Euro) und für familienversicherte Teilnehmende je 281 Euro (bisher 300 Euro) pro Leistungsmonat und Teilnehmerin oder Teilnehmer als Kofinanzierung anerkannt werden.
Diese Regelung gilt auch für zum 31. März 2011 eingereichte und zu bewilligende Anträge. Die betroffenen Träger werden noch gesondert benachrichtigt. Laufende Förderungen bleiben unverändert.
Weitere Informationen zu den Förderprogrammen "Arbeit durch Qualifizierung" (AdQ) und "Förderung der Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt" (FIFA) finden Sie hier.
© NBank 2013
Zusatzinformation:
Förderberatung
Hier finden Sie unsere Förderberatung.
Aktuelles Thema:
Konditionen für den Niedersachsen-Kredit, den Niedersachsen-Gründerkredit und den Unternehmerkredit Energieeffizienz Niedersachsen
Stand: 19.04.2013
Aktuelles Thema:
Vergaberecht
Informationen und Formulare zum Vergaberecht
Aktuelles Thema:
Fachthemen
Aktuelles Thema:
Fortbildungsprogramm 2013
Übersicht Fortbildungsprogramm
Zur Anmeldung.
Aktuelles Thema:
Chancen für den Mittelstand
Die Veranstaltungsreihe der NBank!