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Bildungsgutscheine können bei ESF-Projekten nicht eingesetzt werden

In der Arbeitshilfe 3 zur Förderrichtlinie „Arbeit durch Qualifizierung“ (AdQ) heißt es: „Ein wichtiges Prinzip der ESF-Förderung ist der Grundsatz der Additionalität (Zusätzlichkeit). Diese weist darauf hin, dass durch die Förderung ein „Europäischer Mehrwert“ erzeugt wird. Nur Projekte, die über die nationalen Regelförderungen hinausgehen, erfüllen das Kriterium der Zusätzlichkeit. In der arbeitsmarktpolitischen Stellungnahme sollte bescheinigt werden, dass das Vorhaben weder teilweise noch ganz durch andere öffentliche Strukturausgaben oder diesen gleichwertige Ausgaben finanziert werden kann.“

Dies bedeutet, dass die Einbindung von AZWV-zertifizierten Maßnahmen (Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung) in AdQ grundsätzlich möglich ist. Allerdings dürfen Bildungsträger im Rahmen eines AdQ-Projekts ausgehändigte Bildungsgutscheine nicht annehmen. Wir empfehlen den Bildungsträgern dafür zu sorgen, dass die Agentur für Arbeit bzw. die Grundsicherungsstelle keine Bildungsgutscheine für AdQ-Maßnahmen ausstellt.

Für Rückfragen stehen Ihnen Ihre Sachbearbeiterin oder Ihr Sabearbeiter der NBank zur Verfügung.

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