Mit dem Programm haben der Bund und die Länder auf die Notwendigkeit reagiert, die Städtebauförderung den Problemlagen städtischer Brennpunkte anzupassen. Neben den klassischen Zielen der Städtebauförderung kommt es beim Bund-Länder-Programm »Soziale Stadt« darauf an, das Abrutschen eines Gebietes ins soziale Abseits zu verhindern bzw. Gebiete perspektivisch zu entwickeln, die bereits zu einem sozialen Brennpunkt zählen. Mit dem Programm sollen bauliche und soziale Missstände beseitigt und benachteiligte Stadt- und Ortsteile attraktiver, wohnlicher und bürgerfreundlicher werden. Ziel des Programms ist es, ganzheitliche Quartiersentwicklungsprozesse in Gang zu setzen. Die sozialen Problemgebiete sollen zu selbständig lebensfähigen Stadtteilen mit positiver Zukunftsperspektive entwickelt werden. Dies kann z. B. durch Schaffung von mehr Sicherheit, Verbesserung der Infrastruktur, Stärkung der lokalen Wirtschaft, Qualifizierung von Arbeitsuchenden und helfenden Angeboten für Jugendliche erreicht werden. Als Investitionsprogramm kommt der Städtebauförderung hierbei eine wichtige Bedeutung zu. Die Aktivierung der Bürger und die Beteiligung und Mitwirkung der öffentlichen Aufgabenträger sind ein wesentlicher (zielführender) Bestandteil der städtebaulichen Erneuerung. Das gilt in verstärktem Maße für die soziale Stadterneuerung. Die Städtebauförderung übernimmt hier als Leitprogramm die Gesamtkoordination, sie dient als Steuerungsfunktion für die gesamte Quartiers-Entwicklung.