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15.06.2010

Information zur Einzelbetrieblichen Investitionsförderung (GRW)

Die Neuantragstellung zur einzelbetrieblichen Investitionsförderung wurde am 30. März 2010 für das verbleibende Jahr gestoppt. Das Programm ist mehrfach überzeichnet. Für entscheidungsreife Anträge, die bis zum 30. März 2010 gestellt worden waren und bis zum 1. September 2010 abschließend bewilligungsreif vorliegen, wird im Rahmen der verfügbaren Restmittel eine letzte Einplanung im November des Jahres vorgesehen. Eine Garantie auf Förderung kann auch bei Vorliegen der Bescheinigung zur grundsätzlichen Förderfähigkeit nicht mehr gegeben werden. Auch ist eine Tendenzaussage im Einzelfall nicht möglich, weil im Spätherbst alle Anträge nach einem einheitlichen Bewertungsverfahren eingestuft und den verfügbaren Finanzmitteln gegenübergestellt werden müssen.

In der gegebenen Haushalts- und Antragslage gilt der Stopp für neue Anträge für den gesamten Unternehmenssektor, einschließlich Hotels.

Niedersachsens Wirtschaftsminister Jörg Bode kündigte darüber hinaus eine Neujustierung der GRW-Förderung für Niedersachsen ab dem Jahr 2011 an. Niedersachsen müsse sich auf die Förderung der landesbedeutsamen Vorhaben konzentrieren und werde die GRW-Mittel deshalb zukünftig weitgehend auf die Bereiche Infrastruktur und Tourismus (inklusive Hotels) sowie auf Investitionsvorhaben mit besonders hoher Qualität insbesondere in Schwerpunkträumen mit besonderem Landesinteresse einsetzen. 

In Absprache mit dem Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr werden, ausgehend vom Stichtag 30.03.2010, folgende Festlegungen für das Jahr 2010 bei bereits vorliegenden Anträgen auf einzelbetriebliche Investitionsförderung getroffen:

1. Anträge, die bis zum 30.03.2010 eingegangen sind, werden in einer Einplanungsrunde im November auf der Grundlage der für 2010 veröffentlichten Förderkriterienbeschieden. Es wird allerdings darauf hingewiesen, dass die Mittel sehr begrenzt und zum jetzigen Zeitpunkt schon überzeichnet sind. Insofern werden nur Anträge mit einer hohen Qualität, die durch einen hohen Scoringwert nachgewiesen ist, zum Zuge kommen können.

2. Zu diesen bereits gestellten Anträgen müssen sämtliche ergänzende Antragsunterlagen bis zum 01.09.2010 eingegangen sein.

3. Die Mittelsituation erfordert es nunmehr auch, den Zuschuss im Einzelfall grundsätzlich auf max. 2 Mio. Euro zu begrenzen.

4. Anträge, die nach dem 30.03.2010 eingegangen sind, werden abgelehnt. Dieses betrifft auch die gewerblichen Tourismusprojekte.

5. Die touristische und die wirtschaftsnahe Infrastruktur ist von den Festlegungen Ziffer 1 - 4 in 2010 nicht betroffen. Aber auch hier ist der sehr begrenzte Finanzrahmen zu beachten. Eine Einplanungsrunde ist ebenfalls für November 2010 vorgesehen.




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